Feinstäube, technisch "PM 10", setzen sich aus Partikel zusammen, deren Durchmesser weniger als ein Tausendstel Millimeter beträgt. Sie bestehen im Wesentlichen aus Dieselruß, Staub und Reifenabrieb. Die in Feinstäuben enthaltenen Dieselrußteilchen werden zu nahezu hundert Prozent dem Verkehr zugeordnet. Im Vergleich zu Benzinmotoren stoßen Dieselmotoren bis zu 1000 Mal mehr Feinpartikel aus. Selbst Fahrzeuge mit Dieselrußfilter emittieren zehnmal mehr Partikel als vergleichbare Benzinmotoren.
Ursache Verkehr
Dieselruß ist besonders dem Nutzfahrzeugverkehr zuzuschlagen. Die ca. eine Million LKW in der Bundesrepublik verursachen jedes Jahr rund doppelt so viele Russemissionen wie die ca. 42 Millionen in Deutschland zugelassenen PKWs. Nach Aussagen des Bundesverkehrsministeriums soll durch Anschluss der neuen EU-Ostblockstaaten der Straßenverkehr bis 2010 allein im LKW-Bereich um ca. 50% zunehmen. Besonders in Innenstädten tragen auch dieselge-triebene PKWs zu einer hohen Rußbelastung bei. Wegen ihres niedrigen Verbrauchs und der steuerlichen Begünstigung von Dieselkraftstoff gelten diese Fahrzeuge als vermeintlich umweltfreundlich.
Gesundheitsgefährdung
Feinstäube gefährden die Gesundheit enorm. Die ultra-feinsten Partikel werden nicht von den natürlichen Filtern in Mund- und Nasenraum aufgehalten. Sie stoßen tief in die Lungen vor und gelangen sogar in die Lymph- und Blutbahnen. Dabei gefährden besonders die Dieselrußteile die Gesundheit: da sie Träger krebserregender Stoffe sind, vergrößern sie das Lungenkrebsrisiko. In Deutschland sterben pro Jahr 14.000 – 19.000 Menschen, besonders in den Ballungsräumen, an Feinstäuben. Tendenz steigend.
Grenzwerte
Der Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ darf im Jahr 2005 an maximal 35 Tagen überschritten werden. In den kommenden Jahren wird die zulässige Überschreitung linear abgesenkt, bis dann im Jahr 2010 maximal 7 Überschreitungen jährlich toleriert werden.
Der Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ wird in den kommenden fünf Jahren linear abgesenkt. Ab dem Jahr 2010 ist dann ein Grenzwert von 20 µg/m³ vorgeschrieben.
In Ludwigsburg war dieser Grenzwert in der Friedrichstraße bereits im April 2005 an 35 Tagen überschritten!
Verwaltungsgericht Stuttgart:
Saubere Luft ist jetzt einklagbar!
Das Verwaltungsgericht hat den Klägern in Stuttgart bestätigt, dass das Regierungs-präsidium spätestens zum 1.1.2005 einen Luftreinhalteplan zur Sanierung der Stuttgarter Luft und einen Aktionsplan zur Vermeidung der Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub hätte erlassen müssen. Nach Auffassung des Gerichts ist damit die CDU/FDP-Landesregierung ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, die Richtlinien der Europäischen Union zur Einführung der Grenzwerte für Feinstaub rechtzeitig umzusetzen. Und dies obwohl die neuen Grenzwerte seit 1999 bekannt waren. Für Ludwigsburg gilt das Gleiche.
Neu ist, dass das Verwaltungsgericht erstmals einen einklagbaren Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern auf Erlass von Luftreinhalteplänen und Aktionsplänen bejaht hat, sofern eine Regierung dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Dies heißt im Klartext: wenn ein Mitgliedsstaat der EU seiner in einer EU-Richtlinie festgeschriebenen Verpflichtung zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger nicht nachkommt, dann kann dies zukünftig eingeklagt werden.
Dies heißt ferner: Wenn es für Stuttgart den Aktions-plan zur Luftreinhaltung geben wird, zu dem das Land jetzt verurteilt worden ist, kann jede Bürgerin und jeder Bürger die im Aktionsplan aufgezählten Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung beim Verwaltungsgericht einklagen.
Der Aktionsplan für Ludwigsburg soll noch vor der Sommerpause vorliegen.
Ihre
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Roswitha Matschiner
Rathaus, Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg