Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Verwaltung am 08.102013
Stellungnahme zu TOP 3:
„Auftragsvergabe an Stadträtinnen und Stadträte“ – Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 17.12.2012, Vorl. 637/12
Herr OB, meine Damen und Herren,
Unser Antrag lautet:
„Die Stadt Ludwigsburg berichtet jährlich mit öffentlicher Gemeinderatsvorlage deteilliert, welche Aufträge im Vorjahr mit welchen Auftragssummen nach welcher Vergabeart an welche Stadträte vergeben wurden.“
Das Thema hat zwei Aspekte:
Erstens sollte aus Gründen der Transparenz öffentlich berichtet werden, was bisher nur nicht-öffentlich berichtet wurde.
Zweitens sollten die Informationen klar und transparent gegeben werden und nicht so summarisch wie bisher: So werden etwa Auftragssummen unter 5.000 € gar nicht aufgeführt, so dass unklar bleibt, ob etwa Aufträge gestückelt wurden, und dann mehrfach nicht aufgeführte Teil-Beträge von etwa 4.990 entstanden sind. Zum anderen wird in der Regel nicht öffentlich ausgeschrieben.
Wenn wir uns an das Leitbild vom „gläsernen Abgeordneten“ erinnern, das etwa im Deutschen Bundestag lange diskutiert wurde, kann man nur sagen: Vom „gläsernen Stadtrat“ sind wir in Ludwigsburg weit entfernt!
Worum geht es?
Wenn ich bei der Stadt beschäftigt wäre – und ich denke, auch wenn meine Frau dort beschäftigt wäre - könnte ich nicht Stadtrat sein. Der Sinn der Regelung ist doch: Wenn ich von der Stadt bezahlt werde, bin ich nicht frei, die Verwaltung unbefangen zu begleiten, zu loben, zu kontrollieren und zu kritisieren. Ich kann schlecht über den städtischen Haushalt abstimmen, wenn ich aus ihm wesentlich finanziert werde.
Da gibt es bei der Auftragsvergabe Ähnlichkeiten:
Wenn ich Glaser wäre und jährliche Aufträge von der Stadt in Höhe von 150.000 € bekäme, dann – so befürchte ich – würde ich oft die Verwaltung viel zurückhaltender kritisieren als ich das jetzt tue.
Wenn ich als Wirtschaftsprofessor jährlich Gutachten mit einem Auftragswert von 100.000 € für die Stadt schreiben würde, wäre ich wenig geeignet als Kontrolleur der Verwaltung und der städtischen Finanzen.
Das heißt: Einem Handwerker oder Freiberufler oder Selbstständigen sollte in der Tat kein wirtschaftlicher Nachteil daraus entstehen, Stadtrat zu sein. Aber die Frage ist doch, für wie geeignet und unabhängig die Wählerinnen und Wähler Jemanden als Kontrolleur der Stadt halten werden, wenn sie wissen, dass er sein Geld maßgeblich durch städtische Aufträge verdient.