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Redebeitrag Florian Sorg, Ausschuss SHL 16.07.2020

Danke Herr OB Dr. Knecht, meine Damen und Herren

großes Lob an Verwaltung, solide und umfangreiche Vorlage erstellt. Mit einer Einschränkung auf die ich noch zu sprechen komme.


Das Pariser Klimaschutzabkommen und Ludwigsburgs Beitritt zum Covenant of Mayors sind nur zwei Übereinkommen, die eine massive und schnelle Reduktion von Klimagasen zum Ziel hat. Um das zu erreichen muss der Ausbau erneuerbarer Energien stark ausgebaut werden. So kann klimaschädliche Energieerzeugung heruntergefahren werden.


Zur Erreichung der Ludwigsburger Klimaziele ist das integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept ein geeigneter Fahrplan. Die dort festgehaltene PV-Pflicht bei Neubauten ist ein wichtiger Schritt, das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.

Dort ist diese Maßnahme E6 mit höchster Priorität und hohem Treibhausgasminderungspotenzial beschrieben. Zudem belastet die Maßnahme nicht unseren Haushalt, weder investiv noch durch zusätzlichen Personalaufbau. Die ideale Klimamaßnahme in Coronazeiten.


Ich will aber zunächst die Möglichkeiten ansprechen, die uns eine Solarpflicht bei Neubauten bringt. Wenn wir jetzt starke Maßnahmen ergreifen um den Klimawandel abzumildern, erhalten wir uns Gestaltungsoptionen für die Zukunft. Drücken wir weiterhin auf die Bremse beim Klimaschutz wird uns der Klimawandel stark in unseren Möglichkeiten einschränken. Wenn der Klimawandel dann mal wirklich in vollem Gange ist, mit noch mehr Wetterextremen, werden wir gezwungen sein, ganz andere, viel drastischere Maßnahmen zu ergreifen um unser Überleben zu sichern.

Klimaschutz jetzt, erhält uns Handlungsspielraum in der Zukunft!


Daher haben wir heute eine Chance uns zu entschieden und für Klimaschutz einzusetzen. Eine starke Maßnahme ist die Nutzung von Solarenergie als die Standardoption bei Neubauten zu setzen.


Photovoltaik ist DIE erneuerbare Energiequelle für Ludwigsburg. Das Potenzial für Strom aus Wind und Wasser ist hier begrenzt. Ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz ist es jedoch vor Ort erneuerbaren Strom zu erzeugen. Um das zum Großteil ungenutzte Potenzial auf Dächern bei Neubauten zu heben, ist die Vorgabe zur Photovoltaik-Nutzung eine wirkungsvolle Maßnahme.


Die Verfahrensweise zunächst bei Grundstückskaufverträgen oder städtebaulichen Verträgen die Solaranlage festzuhalten ist durchdacht und effektiv. Nur, wenn das nicht geht, sollte es im Bebauungsplan festgehalten werden. Die Vorlage bedient auch viele denkbare Möglichkeiten und sorgt für Ausgewogenheit und bedeutet keine übermäßige Belastung Einzelner.


Im Regelfall ist die Installation einer PV-Anlage wirtschaftlich und wirft nach spätestens 15 Jahren Geld ab. Somit verdient der Bauherr nach einer im Vergleich zu den allgemeinen Baukosten kleineren Investition über die Zeit bares Geld. Und das durch eine städtische Solarpflicht.

 

Sollte der Regelfall der Wirtschaftlichkeit nicht eintreten, ermöglicht diese Vorlage von der Pflicht befreit zu werden. Befreit werden die Bauherren und Bauherrinnen, wenn sich für sie auf 20 Jahre betrachtet wirtschaftliche Nachteile ergeben sollten. Oder wenn durch die PV-Anlage das Neubauvorhaben nicht realisiert werden würden. Da haben Sie als Stadt sehr gut vorgebaut. Zudem gibt es einige Fördermöglichkeiten für Solaranlagen, die die Wirtschaftlichkeit weiter erhöhen.

Das Kostenargument spricht daher für die Beschlussvorlage.


Zudem werden auch die handwerklichen Betriebe in Ludwigsburg von einer steigenden Nachfrage nach Photovoltaikanlagen auf Ludwigsburgs Dächern profitieren.


Die Bauherren und Bauherrinnen werden auch nicht alleingelassen. Die Ludwigsburger Energieagentur und die SWLB stehen beratend zur Seite. Zudem gibt es die Möglichkeit über Pachtmodelle das Dach zum PV-Betrieb den Energiedienstleistern zur Verfügung zu stellen. Somit können Eigentümer*innen, die den Mehrwert einer eigenen PV-Anlage für sich nicht realisieren möchten und den verbundenen Aufwand vermeiden wollen sich an die Stadtwerke wenden.  


Gut ist, dass Sie die Vereinbarkeit von Photovoltaik und Dachbegrünung mit aufgenommen haben. Über unseren Antrag hinaus. Diese begünstigen sich sogar und dient somit auch der Klimaanpassung.


Es ist immer wichtig und gut, dass eigene Handeln zu prüfen und zu evaluieren. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein und daher könnten wir mit dem Extrapunkt 5 mitgehen. Maßgebend ist hier dann der bisher erreichte Flächenausbau an Solaranlagen. Sie hatten Kontakt zu anderen Kommunen und Informationen über die dortigen Erfahrungen. Was nicht zur Hemmung von Bauvorhaben führte. Sie erwähnen Waiblingen, Tübingen und Konstanz Ulm


Unverständlich ist aus unserer Sicht aber der Punkt 6 zur Befristung der Maßnahme. In drei Jahren werden wir nicht den Klimawandel abgewendet haben und nur einen Bruchteil der Klimagasreduktionen erreicht haben. Das IKEK ist ein Maßnahmenbündel das langfristig bis 2050 Klimaneutralität erreichen will. Dazu brauchen wir jede Maßnahme über einen langen Zeitraum.

 

Ihre Begründung für die Befristung dass die Landesregelung ab 2022 diese Vorlage ablösen würde, ist nicht korrekt. Die Verfahrensweisen sind andere. Beim geplanten Klimaschutzgesetz des Landes greift die Solarpflicht erst bei Antrag auf Baugenehmigung. Wir wollen ja viel früher, wie bei den Grundstückskaufverträgen ansetzen und das auch über 2022 hinaus um Planungssicherheit zu gewährleisten. Planungssicherheit ist gerade beim Bauen ein kostbares Gut. Zudem darf das große Potenzial von Dachflächen von Wohngebäuden ab 2022 nicht einfach brach liegengelassen werden. Zudem ist das von Ihnen angesprochene Klimaschutzgesetz in der Phase 1 der Online-Kommentierung und noch nicht vom Landtag verabschiedet. In Ihrer Begründung schreiben Sie daher richtig, dass Sie für Ludwigsburg empfehlen bereits jetzt weiterführende Schritte einer PV-Pflicht zu gehen.

 

Aus diesem Grund halten wir unseren Antrag ohne eine Befristung aufrecht. Das führt uns sicherer und dauerhafter zum Ziel erneuerbaren Strom in und für Ludwigsburg zu gewinnen.


Ihnen eine schöne Sommerzeit.

Viele Grüße
Florian Sorg

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