Die Mittel (15.000 €) für die Beratung der Vergabe von Postdienstleistungen werden eingespart. (S 22, 1.0640.6550.000)
Begründung:
In der Verwaltung gibt es bestimmt genug Ideen und Gedanken wie die Postdienstleistungen optimiert werden können. Ein so teures Gutachten ist in diesem Segment nicht notwendig.