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Systematische Darstellung und Begründung beabsichtigter Baumfällungen und –umsetzungen; Baumfällungen und –umsetzungen nur mit ausdrücklichem Gemeinderatsbeschluss

Antrag:

Entscheidungen der Stadtverwaltung, des Gemeinderats und seiner beschließenden Ausschüsse, die in der Konsequenz zur Fällung und/oder Umsetzung von Bäumen führen, setzen regelmäßig eine Darstellung und Begründung durch die Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage voraus, wo wie viele Bäume gefällt bzw. umgesetzt werden sollen und warum das nicht vermieden werden kann.

 

Solche Fällungen und Umsetzungen, ebenso die beabsichtigten Ausgleichsmaßnahmen, bedürfen ferner eines ausdrücklichen Beschlusses des Gemeinderats oder eines seiner beschließenden Ausschüsse.

 

Begründung:

 

Immer wieder waren sich in der Vergangenheit Mitglieder des Gemeindesrats nicht im klaren darüber, dass Verkaufsentscheidungen, Bauvorhaben und andere Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse Baumfällungen in zum Teil erheblichen Umfang mit sich bringen würden. Diese Gefahr besteht weiterhin. Außerdem hat die Stadtverwaltung schon häufig Fällungen ohne vorherige Information des Gemeinderats veranlasst.

 

Damit wäre auch in Zukunft nicht sicher gestellt, dass die notwendige Abwägung zwischen der Projektvariante mit Fällungen bzw. Umsetzungen und einer anderen Variante mit  Erhaltung der Bäume am Standort getroffen werden kann. Dabei gehören gerade die Erhaltung und die Neupflanzung von Bäumen zu den wichtigsten kommunalen Klima-Anpassungsmaßnahmen. Auch die für die Stadt vorgesehene Baumschutzsatzung verpflichtet Verwaltung und Gemeinderat, so viel wie möglich zum Schutz des vorhandenen Baumbestandes zu tun.

 

Daher sollen in Zukunft Baumfällungen und –umsetzungen nur nach ausdrücklichem Gemeinde-ratsbeschluss möglich sein. Zur Vorbereitung des Beschlusses wird es einer ausführlichen abwägenden Darstellung und Begründung in der Beschlussvorlage der Verwaltung bedürfen.

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