Die Stadt Ludwigsburg entwickelt Leitlinien zur Förderung des Radverkehrs mit dem Ziel den Anteil des Radverkehrs in der Stadt durch sichere und attraktive Radwegeverbindungen sowie Abstellplatze bis 2010 zu verdoppeln. Die Leitlinien orientieren sich am nationalen Radverkehrsplan, an der Anerkennung des Fahrrads als selbstverständlicher Bestandteil integrierter Verkehrspolitik und der festen Absicht, das Rad bei allen Konzepten für Verkehr, Stadtentwicklung und Raumplanung zu berücksichtigen.
Begründung
Der Anteil des Fahrrads bei der Wahl der Verkehrsmittel beträgt in Ludwigsburg 10%, bei den Kunden in der Innenstadt nur 4%. Dem Fahrrad muss im Alltagsverkehr aus gesundheitlichen, verkehrspolitischen und ökologischen Gründen ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Zum Fahrrad fahren kann und soll niemand gezwungen werden. Aber Städte wie Münster, Erlangen, Cottbus oder Freiburg zeigen, dass der Anteil des Fahrrads bei der Wahl der Verkehrsmittel durch günstige Rahmenbedingungen auf weit über 30% gesteigert werden kann.
Anregungen zu den Leitlinien.
Maßnahmen zur Förderung besserer Rahmenbedingungen für Fahrrad fahrende VerkehrsteilnehmerInnen:
Als einheitliche Regelung soll angestrebt werden:
· Die Fahrradwege werden an der rechten Straßenseite (nicht auf dem Gehweg)
angelegt. Falls diese Führung mit der Parkierung kollidiert wird der Fahrradweg links der Parkplätze geführt, weil die Türen auf der Fahrerseite erfahrungsgemäß vorsichtiger geöffnet werden als auf der Beifahrerseite (z. B. Gefährdung für Fahrradfahrer auf der Solitudestraße stadteinwärts).
· Wo aus Platzmangel kein eigener Fahrradweg angelegt werden kann, aus Sicherheitsgründen (hohes Verkehrsaufkommen, kein Tempolimit) aber nötig wäre, wird die Benutzung des Fußweges freigestellt.
· Randsteine müssen für Auffahrten ganz abgesenkt (nicht nur abgerundet) werden, damit sie auch bei Nässe und Schrägauffahrten kein Hindernis darstellen.
Maßnahmen mit Priorität:
· Fahrradspur Marbacherstraße stadtauswärts (stadteinwärts auf Gehweg ausbessern und Nutzung freistellen).
· Fahrradspur Schorndorfer Straße beidseitig.
· Bahnunterführung Bismarckstraße/Schlachthofstraße (auch Fußweg).
· Die Alleen- und Friedrich-Ebertstraße werden zur Fahrradstraße (in Gegenrichtung müssen Fahrräder auf dem Radweg fahren, in Richtung Einbahnstraße auf der Straße).
· Die Seestraße wird zwischen Karlstraße und Friedrichstraße zur Fahrradstraße.
· Der Otto-Konz-Weg (Freibad) wird Fahrradstraße
· Der Römerhügelweg wird mit einer eigenen breiten Fahrradspur ergänzt, da in den Stoßzeiten sowohl der Kfz-, als auch Fußgänger- und Radfahrverkehr sehr hoch ist.