Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine grobe Planung für den „Stadtpark Ost“ auszuarbeiten. Er soll das Gebiet der Sportstätten in der Oststadt einschließlich der landwirtschaftlichen und Kleingartenflächen nördlich und südlich der Fuchshof- und Niedersachsenstraße westlich von Oßweil (ehemalige Gärtnereianlagen und Baumschulflächen) umfassen.
Dabei wird auch eine Alternative ohne eine „Waiblinger Straße“ erarbeitet. Dieser Entwurf soll Baumpflanzungen und ein Konzept für einen „Bürgergarten“ möglicherweise mit ergänzenden Freizeiteinrichtung oder Wasserlauf enthalten.
Die vorbereitenden Planungen sollen als Grundlage eines Bebauungsplanes dienen, der allenfalls am östlichen und nördlichen Rand des Gebietes eine Arrondierung der bestehenden Wohnbebauung vorsieht und ansonsten das Gebiet als Sondergebiet ausweist, das der Erholung dient.
Der Antrag ist in engem zeitlichen Bezug mit sonstigen Planungen auf dem Gebiet zu sehen, so dass dem Gemeinderat alternative Entscheidungsmöglichkeiten – mit und ohne Straßenbau – zur Verfügung stehen, um diese gegeneinander abwägen zu können.
Die Planung enthält für die verschiedenen Varianten eines Stadtparkes erste Kostenschätzungen.
Begründung
- Er wird bereits heute als Naherholungsgebiet genutzt – viele Spaziergänger, Kinder und Jugendliche. Diese könnten in unmittelbarer Nähe zu Ihren Wohnungen ein ansprechendes Angebot erhalten.
- Die wichtigste Fahrradachse Ludwigsburgs – auch hier sind Verbesserungen durch eine Entschärfung der Kreuzungen möglich – durchläuft das Gebiet:
unter dem Motto „Naherholung während umweltfreundlicher Mobilität und zur Naherholung durch umweltfreundliche Mobilität.“ - Der Grünzug trennt die Ludwigsburger Oststadt von Oßweil. Diese – durchaus identitätsstiftende Zäsur – könnte aus stadtplanerischer Sicht ausgebaut werden.
Wir denken bei den entsprechenden Planungen an nachahmenswerte Beispiele wie
- das Gelände in Pattonville westlich des Flugplatzes oder
- den Bürgergarten in Asperg.
Darüber hinaus könnte – durch Anpflanzungen und Entsiegelungen – eventuell ein sinnvolles Projekt für das Ökokonto der Stadt entstehen.
Um derartige Nutzungen des Grünzuges beurteilen zu können und um sie Planungen mit einem möglichen Straßenbau gegenüberzustellen (Konzept für die „neue Grüne Mitte“ aus Variante 0 der Vorlage 121/05), sollte zumindest ein Grobkonzept zur Verfügung stehen.