Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt den folgenden Antrag:
Die Stadtverwaltung prüft, inwieweit kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, wie beispielsweise provisorische Radverkehrsanlagen, Fußgängerzonen, Spielstraßen, Fahrradstraßen /-zonen, Temporeduzierungen oder auch Straßenabschnitte, auf denen Fußgänger und Radfahrer Vorrang haben, eingerichtet werden können.
Begründung:
Der geforderte Sicherheitsabstand bezüglich des Infektionsschutzes kann im öffentlichen Straßenraum kaum eingehalten werden. Beim Fußverkehr sind dies zum Beispiel Straßenabschnitte wie die Mylius-, Körner- oder Eberhardstraße, die zum Teil schmale Gehwege und/oder hohe Fußverkehrsmengen aufweisen. Grundsätzlich betrifft dies jedoch alle höher frequentierten Bereiche des Fuß- und Radverkehrs sowie die der Haltestellen des ÖPNV- Verkehrs. Weichen Radfahrer*innen auf den Gehweg aus, weil ihnen eine zugeteilte Radverkehrsanlage fehlt oder die Fahrt im Mischverkehr bei hohen Geschwindigkeiten zu gefährlich erscheint, wie etwa in der Wilhelmstraße, dann können neben der Unterschreitung der Mindestabstände auch gefährliche Situationen entstehen. Andere Abschnitte waren schon vor der Corona-Krise an der Kapazitätsgrenze angelangt, wie beispielsweise die Radachse Friedrich- Ebert-Straße / Alleenstraße oder die Verbindung vom/zum BZW bzw. Bahnhof/Innenstadt über die Schlachthofstraße und seit kurzem baustellenbedingt auch die Schillerstraße. Wenn die Bildungseinrichtungen den Regelbetrieb aufnehmen, könnten die bestehenden Verkehrsanlagen insbesondere an den Knotenpunkten nicht mehr ausreichen. Die Fußgängerbereiche und Zugänge vor den Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Spielplätzen sind dann ebenfalls ausreichend zu dimensionieren, um die geforderten Abstandsregelungen einzuhalten.
Prof. Dr. Michael Vierling,
Silke Gericke,
Thomas Schreiber,
Elfriede Steinwand-Hebenstreit,
Dr. Christine Knoß,
Max Girrbach,
Arezoo Shoaleh,
Laura Wiedmann
Ulrich Bauer,
Frank Handel und Florian Sorg.