Auf den öffentlichen ebenerdigen Parkplätzen rund um das Schloss (Mömpelgardstraße, Bärenwiese) wird eine Parkgebühr erhoben (z.B. 1 € pro Parkvorgang).
Da das Gelände der Bärenwiese vom Land Baden-Württemberg gepachtet ist, schließt die Stadt mit dem Land einen Gestattungsvertrag.
Um zu verhindern, dass die Parkplatzsuchenden auf die Wohngebiete City-Ost und östlich der Mömpelgardstraße ausweichen, wird dort „Anwohnerparken“ eingeführt.
Begründung:
Besucher des Schlosses Ihr Auto in der „Marstallgarage am Schloss“ parken und über die neu gestaltete Marstallstraße zum Schloss und wieder zurück gelangen. Damit wird auch eine „Brücke“ über die trennende B 27 hinweg geschlagen.
Die Besucher des Schlosses und des Blühenden Barocks werden aber lieber eine ebenerdige Parkmöglichkeit nutzen, die ebenso nah liegt, wenn sie nichts kostet. Zudem sind die öffentlichen kostenlosen Parkplätze rund um das Schloss zu verlockend für Dauerparker, die damit den Touristen, für die die Parkplätze gedacht sind, die Plätze wegnehmen.