Die Vergnügungsteuersatzung wird in der Weise geändert, dass der Vergnügungsteuersatz erhöht wird. Ziel ist die Erhöhung des Vergnügungsteueraufkommens um 500.000 € pro Jahr.
Unterabschnitt 9000, Position 0200.000
Begründung:
Das Interesse an der Eröffnung und Erweiterung von Vergnügungstätten in Ludwigsburg ist seit der Erhöhung des Vergnügungsteuersatzes von 12% auf 18 % zum 1.12.2009 nach wie vor stürmisch. Den Betreibern und Besuchern von Vergnügungstätten ist eine weitere Beteiligung an den Finanzierungsgrundlagen der Stadt Ludwigsburg zuzumuten.
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, um wie viele Prozentpunkte eine Erhöhung des Vergnügungsteuersatzes möglich und nötig ist, um eine Mehreinnahme von 500.000 € zu erzielen.
Deckungsvorschlag:
entfällt - Mehreinnahme