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Antrag "Atomkraft"

im Sachzusammenhang Gesamt-Energiekonzept für Ludwigsburg

Betreff: TOP 1 der Gemeinderatssitzung am 16. März 2011 (Gesamtenergiekonzept):

Anträge im Sachzusammenhang

Die atomare Katastrophe im Japan zwingt auch die deutschen Städte und Gemeinden, Schlussfolgerungen für die Sicherheit ihrer Bevölkerung zu ziehen und Entscheidungen für eine verantwortliche und nachhaltige Energiepolitik zu treffen.

Der Gemeinderat beschließt daher:

Anträge:

1. Ludwigsburg ohne Atomstrom
Die Stadtverwaltung überarbeitet in Zusammenarbeit mit dem IER, Universität Stuttgart,
das Gesamtenergiekonzept, seine Prioritätensetzung und nächsten Schritte.
Der Auftrag ist darzustellen, welche Maßnahmen nötig und möglich sind, damit Ludwigsburger Stromabnehmer noch im Jahr 2011 keinen Atomstrom mehr beziehen und verwenden.
Das Gesamtenergiekonzeptwird zu diesem Zweck um einen Abschnitt „Ludwigsburg steigt um von Atomstrom auf erneuerbare Energien“ ergänzt.

2. Städtischer Strombezug ohne Atomstrom
Die Stadt Ludwigsburg bezieht für die städtischen Gebäude und Liegenschaften ab dem nächst möglichen Zeipunkt keinen Atomstrom mehr.

3. Stadtwerke bieten keinen Atomstrom mehr an

Die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke Ludwigsburg- Kornwestheim

werden beauftragt sicher zu stellen, dass die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim ab

dem frühest möglichen Zeitpunkt keinen Atomstrom mehr anbieten.

4. Stillegung Atomkraftwerk Neckarwestheim

Die Stadt Ludwigsburg drängt die Landesregierung, unverzüglich die Stillegung der Atomreaktoren

in Neckarwestheim zu veranlassen.

5. Standorte für Windanlagen in Ludwigsburg (als Einzelantrag bereits eingereicht)
Die Stadt Ludwigsburg untersucht anhand der Daten des Windatlas Baden-Württemberg, welche Standorte im Stadtgebiet sich unter energiepolitischen und stadtentwicklungs-politischen Gesichtspunkten für die Errichtung von Windkraftanlagen eignen könnten.
Diese Untersuchungen werden von Maßnahmen der Bürgerbeteiligung begleitet.
Die Stadt Ludwigsburg setzt sich beim Verband Region Stuttgart dafür ein, den „Teilplan Wind“ des Regionalplans fortzuschreiben, damit neue Vorranggebiete bzw. Standorte ausgewiesen werden

.

Begründung:

Die Stadt Ludwigsburg und ihr Gemeinderat sind verpflichtet, für die Sicherheit der Ludwigsburger Bevölkerung alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Die räumliche NäheLudwigsburgs zu den Atomkraftwerken Neckarwestheim bedeutet, dass die Ludwigsburger Bevölkerung von einem Atom-Unfall in Neckarwestheim mit hoher Wahrscheinlichkeit besonders stark betroffen wäre.Da Niemand die Sicherheit im Betrieb der Atomkraftwerke gewährleisten kann, da die Frage der Entsorgung des Atom-Mülls und der Alt-Anlagen nach wie vor ungelöst sind, erwartet die deutsche und die Ludwigsburger Bevölkerung zu Recht mehrheitlich den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Kernenergie. Der Ludwigsburger Gemeinderat muss dem in seinen Entscheidungen zum Ludwigsburger Gesamtenergiekonzept Rechnung tragen.

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