- Warum war für die Stadtverwaltung Grundlage bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz beim BP „Grünzug Pflugfelden“ der rechtsgültige BP, nach dem eine Bebauung vorgesehen ist, obwohl sie beim BP „Waldäcker“ diese mögliche Versiegelung bereits als Ausgleich gerechnet hatte?
- Warum bleiben immer noch 142 153 € als Ausgleichsbetrag, obwohl das Landratsamt in seiner Stellungnahme vom 11.4.2006 feststellt, dass „es tatsächlich zu keiner Aufwertung im naturschutzrechtlichen Sinn kam“.
- Kann „Straßenbegleitgrün“ wie z.B. die Bäume in der Wilhelmstraße, das lt. Luftreinhalteplan als Ausgleich für die Feinstaubbelastung an Straßen benötigt wird, ein zweites Mal als Ausgleich für einen Eingriff im Rahmen eins BP angerechnet werden? Das gleiche träfe auch auf die Marienwahl zu, die als Grüne Lunge die Feinstaubbelastung an der B 27 mindert.
- Warum werden beim BP „Hungerberg“ nicht nur die Ausgleichmaßnahmen berücksichtigt, die über den Rekultivierungsplan der Firma Hubele von 1985 hinausgehen? Die im Rekultivierungsprogramm festgelegten Ausgleichsmaßnahmen können nicht dem Ökokonto gut geschrieben werden.
- Was wird die Stadtverwaltung unternehmen um die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz für das monetäre Ökokonto transparenter als bisher zu gestalten?
- Welche Nachweise hat die Stadtverwaltung für die Richtigkeit der Darstellung und Bewertung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz?
- Hat die Stadtverwaltung die Forderungen des Landratsamtes (s. Protokoll 16. Mai, Zusammenfassung) inzwischen erfüllt?
- Wie rechtfertigt die Stadtverwaltung weitere Eingriffe in das Schutzgut Boden (z. B. BP Neckarterrasse, Wasserfall) ohne die Gewähr, dass der Ausgleich hergestellt werden kann?