21.06.2023 –
Betreff: Verpackungssteuer: Müll vermeiden, Umwelt schonen, Klima schützen, Einnahmen sichern
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt den folgenden Antrag:
Die Stadt Ludwigsburg führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 1.4.2024 eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck bei Speisen und Getränken ein. Hier soll sich die Verwaltung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.5.2023 und an den Regelungen in Tübingen orientieren
Begründung:
Die Vermüllung Ludwigsburgs von der Innenstadt bis hinaus in die äußeren Stadtteile und auf den Feldern nimmt zu. Achtlos weggeworfene Einwegverpackungen für Speisen verschandeln das Stadtbild. Coffe-to-go-Becher bringen die städtischen Mülleimer zum Überquellen. Die Vermüllung erzeugt personellen Mehraufwand bei den TDL, welcher den städtischen Haushalt belastet. Es gibt zu Wegwerfverpackungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft jedoch bereits Mehrweg-Alternativen, wie Recup oder das ,local to go"-System, das von der Stadt Ludwigsburg gefördert wird. Eine Verpackungssteuer nach dem Vorbild Tübingens führt dazu, dass verstärkt Mehrwegbehältnisse zum Einsatz kommen und Einnahmen für den Ergebnishaushalt erzielt werden. Langfristig werden damit Müll und Treibhausgase vermieden. Zudem werden Ressourcen, Energie und Materialien, die für die Herstellung von Einweggeschirr aufgewendet werden, gespart. Der CO2-Rucksack, der Einweg mit sich bringt, entfallt bei Mehrweg. Nach wenigen Nutzungszyklen ist das Mehrwegbehältnis klimafreundlicher als Einweg.
Um der Vermüllung Herr zu werden, braucht es einen breiten Instrumentenmix. Seit 1.1.2023 sieht das Verpackungsgesetz eine Mehrwegangebotspflicht für bestimmte Gastronomiebetriebe vor. Das heißt in manchen Restaurants muss es die Möglichkeit geben Speisen in Mehrweg mitzunehmen. Erste Untersuchungen zeigen, dass die Umsetzung äußerst schleppend ist und der Vollzug noch selten geschieht. Daher werden weitere Maßnahmen benötigt um für Sauberkeit zu sorgen. Derzeit räumt die Allgemeinheit durch die Stadtreinigung der Kommune denjenigen hinterher, die ihre Einwegverpackung achtlos wegwerfen. Eine ergänzende Verpackungssteuer wirkt vor Ort und nimmt weitere Verpackungsmüllarten auf. Laut Bundesverwaltungsgericht sind Kommunen- berechtigt eine lokale Steuer wie eine Verpackungssteuer zu erheben. Sie führt zu Mehreinnahmen im Ergebnishaushalt. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass die Entsorgungskosten und -aufwände der Stadt, hier die der TDL, sinken. Die Mehreinnahmen sollten zunächst in die effektive Durchsetzung und einfachen Abrechnungsmöglichkeiten für die betroffenen Gastrobetriebe fließen. Weitergehende Einnahmen sollen für zusätzliche klimaschützende Maßnahmen aufgewendet werden.
Eine Verpackungssteuer fördert die Kreislaufwirtschaft, sorgt für Mehreinnahmen, reduziert das Müllaufkommen und verschönert das Stadtbild.
Im Namen der Fraktion
Florian Sorg
Antrag 176/23 als PDF
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