14.07.22 –
Antrag Betreff: Sicherheitstechnische Verbesserung von Fußgängerüberwegen
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt den folgenden Antrag:
1. Die Stadtverwaltung richtet den geplanten Fußgängerüberweg an der Fuchshofstraße nach maximaler Auslegung der geltenden Richtlinien ein. 2. Die Stadtverwaltung prüft alle Fußgängerüberwege im Stadtgebiet und baut diese nach maximaler Auslegung der geltenden Richtlinien im Sinne der Unfallprävention um.
Begründung:
Die Stadtverwaltung plant zur fußläufigen Anbindung an die Fuchshofgrundschule einen FGÜ (Fußgängerüberweg) an der Fuchshofstraße. ES sollen jedoch nur minimale Sichtfelder freigelassen werden. „Bei Tempo 30 müssen Fußgänger auf Warteflächen neben dem Fußgängerüberweg auf 30 m zu erkennen sein. Das gesetzlich vorgeschriebene Halteverbot vor Fußgängerüberwegen von 5 m Länge reicht allerdings nicht aus, um die Mindestsichtweiten zu gewährleisten (Kapitel 6.1.8.5 RASt; Kapitel 3.3.4 EFA)". Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Planung zu überarbeiten und die Sichtfelder von 30 m einzuhalten. Dies gilt gleichfalls für die bestehenden FGÜs im Stadtgebiet. Die Zufußgehenden, insbesondere Kinder sowie mobilitäts- und seheingeschränkte Personen müssen besonders geschützt werden. Das Ziel ,,Vision Zero", keine Verkehrstoten und Schwerverletzte muss die Verkehrsplanung dauerhaft im Blick haben
Hintergrund: Immer größere PKWS, Lieferwägen und Wohnmobile werden in der Fuchshofstraße, wie auch anderorts abgestellt. Die Sichtbeziehungen an Kreuzungen, Ausfahrten und insbesondere an FGÜs haben sich so über die Jahre immer weiter verschlechtert. Die Regelwerke stammen zum Teil (RASt06) aus dem Jahr 2006 und müssen für die maximale Sicherheit der Zufußgehenden ausgelegt und umgesetzt werden. Dies gilt im Besonderen auf Schulwegen.
Quellenangabe:
https://www.stvo2go.de/fussgaengerueberweg-einrichten/#sicht-auf-fugngerberwege-und-warteflchen
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/vision-zero-im-blick/
Frank Handel
Antrag 246/22 als PDF
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