Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales, 25.09.2013
Stellungnahme zum TOP 3
„Verlängerung der Satzung zur Begrenzung der Miethöhe bei öffentlich geförderten Wohnungen“, Vorl. 278/13
Die grüne Fraktion stimmt der Vorlage zu.
Es ist richtig, dass die höchst zulässige Miete für Sozialwohnungen auch weiterhin mit spürbarem Abstand unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Nur so kann die Belastung der betroffenen Familien mit den Mietkosten in einem halbwegs erträglichen Rahmen gehalten werden.
Ohnehin klettern die Sozialmieten auch schon bei dem 25 -%-Abstandsgebot. Mieterhöhungen, wie sie der Mietspiegel für Ludwigsburg in den letzten Jahren immer wieder aufgezeigt hat, treffen ja nicht nur die Mieter im frei finanzierten Wohnungsbau. Sondern die Erhöhungen der freien Mieten werden ja auch im Sozialwohnungsbestand nachvollzogen.
Wenn Sie die Mietspiegel seit 2007 zur Hand nehmen, stellen Sie fest, dass innerhalb der letzten sechs Jahre in Ludwigsburg die Mieten für den großen Bestand an älteren Wohnungen um 20 % bis 32 % gestiegen sind. Das heißt, dass dann leider auch die Sozialmieter prozentual vergleichbaren Belastungssteigerungen ausgesetzt gewesen sind.
Um so wichtiger ist es, die eingebaute Bremse für die Erhöhungen nicht zu schwächen.
Von der Wohnungsbau Ludwigsburg, die unter einem gewissen städtischen Einfluss steht, erwarten wir uns, dass sie bei ihren Sozialmieten die maximalen Erhöhungsmöglichkeiten nicht ausschöpft, sondern erkennbar darunter bleibt.