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Redebeitrag zur "Änderung der Hauptschulbezirke" in der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2009 (zu Vorlage 050/09)

Bereits in der Ausschusssitzung hatten wir im Sachzusammenhang den Antrag gestellt, die Hauptschulbezirksbindung aufzuheben. Leider hat er keine Mehrheit gefunden und auch der Hinweis, dass eine generelle Aufhebung erst der zweite Schritt sein könne, überzeugt uns nicht.

Weiterführende Schulen wie Realschulen und Gymnasien kennen keine Schulbezirksbindung – sie können dem Eltern- und Kinderwunsch entsprechend gewählt werden. Auch die Hauptschule ist eine weiterführende Schule! Es ist nicht einzusehen, warum hier andere Regeln gelten sollen, zumal ja Hauptschulen zu Werkrealschulen aufgewertet werden und damit das Ende der Hauptschulen besiegelt wird. Somit widerspricht es dem Grundsatz der Gleichbehandlung, die Auswahl der Schule bei den Hauptschülern zu beschränken. Eine Veränderung der Schulbezirke und nicht die konsequente Aufhebung erscheint als Anachronismus in einer Zeit, wo immer lauter über die Veränderung der Schullandschaft nachgedacht wird. Erst heute ist in der Stuttgarter Zeitung nachzulesen, dass in Stuttgart über ein sechsjähriges Schulmodell nachgedacht wird.

Dass es auch andere Wege gibt, Schule attraktiv zu machen, zeigt unser Antrag zur Basisschule, der auch in anderen Schulamtsbezirken verfolgt wird. Der Gedanke, Schüler über die ganze Schulzeit gemeinsam zu fördern, könnte in Neckarweihingen verwirklicht werden. Dazu bräuchte es jedoch den Mut des Schulträgers, ein solches Modell zu unterstützen und einzurichten – ja, es braucht mehr, als nur die Veränderung der Bezirke.

Wir stehen dazu, dass bei Rückgang der Schülerzahlen Standorte verändert werden wie in der Innenstadt und von der Weststadt nach Eglosheim. Aber warum sollen sich die bisherigen Hauptschulen nicht ein attraktives Profil geben und so für Eltern eine echte Alternative darstellen? Wahlfreiheit wäre dafür aber eine Grundvoraussetzung. Gleichzeitig könnte es damit das Image der Restschule beseitigen.


Aus den oben genannten, grundsätzlichen Gründen lehnen wir die Veränderung ab – es bedeutet nur die Reparatur des Bestehenden. Genauso verhält es sich mit dem Antrag, der sich auf die Friedrich-von-Keller Schule bezieht.

Hier kommen wir zu dem Dilemma, das uns der Schulentwicklungsplan beschert hat. Es wurde versäumt, Neckarweihingen mit in die Planung einzubeziehen und nun soll über die Standortfrage der Bestand gesichert werden. Es ist zu kurz gedacht, wenn nun nur nach den Schülerzahlen Standorte aus- bzw. abgebaut werden. Die inhaltliche Situation ist noch immer ungeklärt und die Landesregierung lässt die Kommunen dabei im Stich. Und der Inhalt bestimmt nun mal die Größe des Schulhauses, was wiederum die Aufgabe des Schulträgers, also der Kommune ist. Wir wären bereit, hier etwas Neues zu wagen, und wollen, dass unser Antrag zur Basisschule entsprechend behandelt wird. Da ein solches Modell nur auf Freiwilligkeit beruht, wäre auch hier eine Schulbezirkszuweisung hinfällig.


Wir lehnen deshalb beide Vorschläge ab.


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