Die Verwaltung legt eine gesamtstädtische Planung über die Kinderbetreuungsmöglichkeiten hinsichtlich Ganztagesbetreuung und flexiblen Betreuungszeiten vor, welche sowohl die Kindergartenkinder als auch Kinder unter 3 Jahren berücksichtigt. Es soll dabei enthalten sein in welchem Zeitraum und zu welchem Anteil die Zielvorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes erfüllt werden.
Diese Gesamtplanung soll als Grundlage für die Behandlung der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung im BSS dienen.
Begründung
Die Diskussionen in der Öffentlichkeit zeigen eine große Verunsicherung hinsichtlich der Betreuungsmöglichkeiten. Einzelmaßnahmen stoßen auf Ablehnung und Unverständnis und können nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes vermittelt werden. Ein Bedarf scheint vor allem im Bereich unter 3 Jahren vorhanden zu sein, damit Familie und Beruf vereinbart werden können. Eine aktuelle Warteliste liegt bei der Charlottenkrippe vor und kann dort erfragt werden.
Vor einer Entscheidung über einzelne Einrichtungen muss deshalb eine klare Zielbestimmung erfolgen und aufgezeigt werden, wie und wo die entsprechenden Bedarfe gedeckt und Gruppen dem gemäß umgebaut werden können.