Betreff: Faire Beschaffung
Antrag:
Die Stadt Ludwigsburg weist ihre dezentralen Beschaffungs-/ Vergabestellen an, in Ausschreibungs- bzw. Vergabetexten als festen Bestandteil die Klausel aufzunehmen, dass die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer bei der Lieferung bzw. Leistung die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bestätigt bzw. zusichert.
Begründung:
Seit 2011 ist Ludwigsburg Fairtrade-Stadt. Mit dem Beschluss Vorl. 303/10 hat sich die Stadt in der Begründung des Antrags, als Fairtrade-Stadt anerkannt zu werden, aber nur zu der Mindestanforderung bekannt, dass zwei faire Produkte in der Verwaltung verwendet werden müssen.
Die Stadt Ludwigsburg sollte sich darüber hinaus verpflichten, ihr Beschaffungswesen durchgängig auf fairen Handel und Nachhaltigkeit umzustellen. Zentraler Bestandteil dieser Strategie ist das Bekenntnis zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organisation), insbesondere zur Verpflichtung, keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit mehr zu beziehen.
Die verpflichtende Aufnahme einer entsprechenden Klausel in die Ausschreibungs- bzw. Vergabetexte bedeutet die Umsetzung bindenden deutschen Rechts.
Michael Vierling