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Belange von FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen

Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, zukünftig stärker auf die Belange von FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen zu achten. Insbesondere bei der Genehmigung von Baustellen sollen Fuß- und Radwege nicht einfach gesperrt werden. Alternativen sollten stärker geprüft werden.

Begründung

Bisher werden im Ludwigsburger Stadtgebiet FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen im Baustellenbereich häufig benachteiligt. Während der Straßenverkehr meist ohne größere Behinderung läuft oder Beeinträchtigungen mit großem Aufwand (Straßenkennzeichnung, provisorische Beschilderung auf Gewegflächen) verhindert werden, werden Fuß- und Radwege einfach gesperrt.

Während nur zwei Wochen im Oktober sind die unten angefügten Fotos entstanden. Beschränkt auf das Gebiet der Kernstadt verdeutlichen sie eindrucksvoll die Benachteiligung von FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen. Sie machen auch deutlich, dass Alternativen für die Betroffenen kaum vorhanden sind, z.B. bei der Sperrung des Schillerdurchlasses. Sperrungen von Fußwegen werden teilweise ohne ersichtlichen Grund hinausgezögert, z.B. seit Wochen am Asperger Torhaus und verleiten zum Parken auf den Gehwegen.

Dass Fuß- und Radwege zugeparkt werden, gehört leider zum Alltag. Fußwege werden dadurch v.a. für Kinder und ältere MitbürgerInnen zur Gefahr. Die Stadt sollte durch entsprechende Ahndung an neuralgischen Punkten Abhilfe schaffen (z.B. auch vor der Post).

Selbst in der Innenstadt wird FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen das Ausweichen schwer gemacht. Am Holzmarkt hätten zumindest zwei Stellplätze auf dem Seitenstreifen für ein sicheres Queren der Lindenstraße freigeben werden können. Zwei Fahrspuren in der Körnerstraße, FußgängerInnen dürfen um die Mitbenutzung „kämpfen“.


Besonderes Beispiel: Schillerdurchlass, 14.10.2004:


Von beiden Seiten gesperrt, zigfach ignoriert. Die Alternative ist auch herausfordernd: Von der Uhlandstraße kommend – statt einfacher Durchgang durch den Schillerdurchlass – Querung der Uhlandstraße, Querung der Schillerstraße, Querung der Bahnhofstraße, Nutzung des Schillerdurchlasses, Querung der Pflugfelder Straße, Querung der Hofer Straße, womöglich Querung der Schlachthofstraße. – Aber die Kfz fahren weiterhin zweispurig durch die Unterführung.

P.S.: Platz zum Gendermainstreaming bleibt auch bei der Beschilderung. Während „Mutter und Kind“ auf welchen Fußweg auch immer verwiesen werden können, muss den Männern der Durchgang im Notfall hart verwehrt werden. (Einschätzung: Einfluss der Stadt auf die StVO wohl gering)

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