Einzelanordnung Tempo 30 vor Kindertagesstätten, Schulen und Altenheimen hier insbesondere Abel-/Uhlandstraße und Martin-Luther-Straße
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den folgenden Antrag:
- Die Stadtverwaltung berichtet, an welchen Stellen im Stadtgebiet aufgrund der Änderung der StVO Ende vergangenen Jahres aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf besteht.
- Unabhängig von o.g. Bericht wird im Bereich der Kindertagesstätten St. Martin in der Uhlandstraße und der AWO in der Abelstraße zeitnah Tempo 30 aus Sicherheitsgründen unter Berufung auf die neue StVO angeordnet.
- Tempo 30 wird ebenfalls in der Martin-Luther-Straße im Bereich der Gauß-Schule angeordnet.
Begründung:
Am 14. Dezember 2016 ist eine von der Bundesregierung und dem Bundesrat beschlossene Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Nun heißt es, dass Tempo 30 auch auf Straßen des überörtlichen Verkehrs „im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Altenund Pflegeheimen oder Krankenhäusern“ ausgewiesen werden darf. Dies soll der Verkehrssicherheit dienen. Der komplizierte Nachweis eines Unfallschwerpunktes ist dafür nicht mehr erforderlich.
Speziell zur Abel-/Uhlandstraße: Im Rahmen der Lärmaktionsplanung war eine Überprüfung des Straßenzugs in Aussicht gestellt worden. Handlungsbedarf besteht aber auch wegen der beiden Kindertagesstätten (St. Martin und AWO) bereits seit längerem. Die o.g. Änderung der StVO bietet hierfür den erforderlichen Anordnungsgrund.