Einsparungen, die durch das Auflösen von Kindergartengruppen entstehen werden ausschließlich zum qualitativen Ausbau (Weiterbildung der Erzieherinnen, bedarfsorientierte Betreuungszeiten) bzw. zum bedarfsgerechten Angebot für Kinder unter 3 Jahren im Sinne des Tagesbetreuungsausbaugesetzes zu verwenden. Ziel ist ein 10 %iger Anteil an Ganztagsbetreuungsplätzen für Kinder ab 2 Jahren. Eine entsprechende Gesamtplanung ist vorzulegen.
Begründung
Es ist zu erwarten, dass durch rückläufige Kinderzahlen die bestehenden Einrichtungen nicht mehr vollständig gefüllt werden können. Dadurch werden mit den Trägern Zusammenlegungen bzw. Schließungen zu besprechen und einvernehmlich zu regeln sein.
Angesichts der gestiegenen Erwartungen, den Kindergartenbereich als Ort der Bildung und Chancengleichheit zu betrachten, müssen strukturelle Veränderungen angegangen werden. Dies bedeutet eine intensivere Elternarbeit und die Dokumentation der Entwicklung des einzelnen Kindes, was nur gewährleistet werden kann durch ausreichende und qualifizierte Betreuungskräfte.
Daneben soll der nachlassende Druck in der Betreuungssituation die Chance bieten, evtl. freiwerdende Gelder nun in den Ausbau der Betreuung für unter 3jährige im Ganztagesbereich zu investieren. Vor dem Schließen einer Gruppe sind diese Möglichkeiten für die jeweilige Einrichtung zu prüfen.