Begründung:
Die Energiekosten für Lichtsignalanlagen nehmen weiter zu. Auch moderne Technik kann nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der Kosten beitragen.
Zwar ist aus Sicherheitsgründen im Zweifelsfall eine Lichtsignalanlage erforderlich, dennoch stehen auch andere Möglichkeiten für eine Regelung des Verkehrs zur Verfügung. In vielen Fällen profitieren sowohl Autofahrer als auch Fußgänger von geringeren Wartezeiten.
Für den Neu- und Ausbau von Lichtsignalanlagen sind im Vermögenshaushalt ohne die Eigenhonorare insgesamt 100.000 € eingeplant.
(Gemeindestraßen: 10.000 €, Kreisstraßen: 10.000 €, Landesstraßen: 30.000 € und Bundesstraßen: 50.000 €)
Für Unterhalt und Betrieb von Signalanlagen sind im Verwaltungshaushalt insgesamt 347.000 € eingeplant.
(Gemeindestraßen: 147.000 €, Kreisstraßen: 10.000 €, Landesstraßen: 105.000 € und Bundesstraßen: 85.000 €)
Für Stromkosten der Signalanlagen sind im Verwaltungshaushalt insgesamt 108.000 € eingeplant.
(Gemeindestraßen: 45.000 €, Kreisstraßen: 7.000 € [Steigerung um 900 % vermutlich durch neue Ampel Poppenweiler], Landesstraßen: 30.000 und Bundesstraßen: 26.000 €)